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Hupen – wann dürfen Sie das eigentlich?

Sie kennen das vielleicht: Die Schlafmütze vor Ihnen bemerkt nicht, dass die Ampel längst auf Grün gesprungen ist; der Fahrschüler würgt zum wiederholten Mal das Fahrzeug ab; ein anderer verlässt ohne zu Blinken den Kreisel. All diese Situationen haben eines gemeinsam – das Bedürfnis eines maßregelnden „Anhupens“ ist groß. Doch dürfen Sie das überhaupt? Wir klären auf, wann Sie die Hupe Ihres Fahrzeuges benutzen dürfen und wann nicht – und was für Folgen auf Sie zukommen können.

Hupen aus Protest

Die Hupe aus Protest zu benutzen, ist nicht erlaubt. Stiehlt Ihnen also jemand die Vorfahrt oder biegt ab ohne zu blinken, ist das mit Sicherheit ärgerlich. Allerdings berechtigt es Sie nicht dazu, zu hupen und den sündigen Verkehrsteilnehmer dadurch zu maßregeln. Verstoßen Sie dagegen, kann das ein Bußgeld von fünf oder zehn Euro nach sich ziehen.

Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie den anderen Verkehrsteilnehmer mit dem Hupen belästigen oder nicht. Ein mehrfaches aggressives Hupen wird ihnen mit Sicherheit als Belästigung ausgelegt und kostet Sie ein Bußgeld von zehn Euro. Bei einem Hupen ohne Belästigung kommen Sie mit fünf Euro demnach günstiger davon. Höhere Strafen, wie ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg, müssen Sie allerdings nicht fürchten. Kommt der andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr unberechtigtes Hupen allerdings zu Schaden, kann es teurer für Sie werden: 2007 wurde ein Mann zu 200 Euro Strafe zuzüglich Schmerzensgeld verurteilt. Er hatte auf einer schmalen Straße eine Fahrradfahrerin angehupt, die daraufhin erschrak und mit dem Rad stürzte.

Hupen als Warnung

Anders sieht es aus, wenn Sie die Hupe als Warnung für andere Verkehrsteilnehmer benutzen. Daran ist nichts auszusetzen – deswegen ist sie schließlich auch Bestandteil Ihres Autos. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass Sie die Hupe benutzen dürfen, wenn Sie sich selbst oder andere gefährdet sehen. Sie dürfen also beispielsweise ein entgegenkommendes Fahrzeug vor der ungesicherten Unfallstelle hinter Ihnen warnen oder bei einem plötzlichen Spurwechsel des Fahrzeugs neben Ihnen per Hupe auf sich aufmerksam machen. Auch, wenn ein Fahrzeug ohne Rücksicht ausparken möchte oder ein Kind zwischen parkenden Autos auf die Straße läuft, ist das Hupen erlaubt.

Ebenfalls gestattet: Das Ankündigen eines Überholvorgangs – allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften. In der Straßenverkehrsordnung heißt es außerdem, dass „Schallzeichen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne“ bestehen dürfen.

Hupen aus Freude

Spätestens seit der Fußball-WM im eigenen Land im Jahre 2006 ist klar, wozu freudentaumelnde Autofahrer in der Lage sind: Autokorsos! Das Karawane-Fahren und ununterbrochene Hupen gehörten nach Siegen der Nationalmannschaft fast schon zum guten Ton. Allerdings: Das Hupen aus Freude ist, ebenso wie das Hupen bei Hochzeiten übrigens, per Gesetz nicht gestattet. Es gilt allerdings auch das Opportunitätsprinzip: Wo kein Kläger, da keine Klage. Und vor allem bei freudigen Anlässen wie Hochzeiten und Autokorsos drückt die Polizei häufig ein Auge zu.

So benutzen Sie die Hupe in Zukunft richtig

Zusammengefasst bedeutet das: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie die Hupe nur als Warnsignal verwenden, außerhalb geschlossener Ortschaften ist sie zusätzlich als Hinweis auf Ihren Überholvorgang gestattet. In Zukunft sollten Sie also nicht bei jeder Gelegenheit auf die Hupe drücken, auch wenn das Verlangen sicherlich hin und wieder groß ist.

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!