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Rettungsgasse richtig bilden – so wird´s gemacht!

Wenn es auf der Straße kracht, entscheiden im Ernstfall Minuten oder sogar Sekunden über Wohl oder Übel für die Beteiligten. Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell zum Unfallort gelangen, um die Verletzten zu versorgen, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer eine gesetzlich vorgeschriebene Rettungsgasse freihalten. Doch wann muss sie gebildet werden, und vor allem: wie und wo? Wir klären auf und verraten Ihnen in diesem Beitrag außerdem, welche Bußgelder bei einer Nichtbeachtung fällig werden.

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

Das Bilden einer Rettungsgasse ist in der Theorie nicht schwer: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Fahrbahnrand, alle anderen Fahrzeuge an den jeweiligen rechten Fahrbahnrand. Wichtig: Der Standstreifen darf nur im Notfall mitbenutzt werden und muss in der Regel freigehalten werden. Diese Regelung gilt sowohl für Autobahnen als auch für Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen.

Bei einspurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie hingegen an den rechten Fahrbahnrand fahren, der linke Teil der Straße bleibt den Rettungskräften vorbehalten. In der Stadt gibt es laut der Straßenverkehrsordnung keine einheitliche Regelung für eine Rettungsgasse. Dort heißt es lediglich, dass Sie als Verkehrsteilenehmer „unverzüglich freie Bahn schaffen müssen“. Das bedeutet: Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit und fahren Sie ruhig und besonnen an den jeweiligen Fahrbahnrand.

Wie wird die Rettungsgasse in einer Baustelle gebildet?

Sie wissen nun, wie eine Rettungsgasse auszusehen hat. Doch was tun Sie, wenn die Fahrbahn wegen einer Baustelle oder einem anderen Hindernis verengt ist? Ist ein Standstreifen vorhanden, darf dieser ausnahmsweise mitgenutzt werden. Gibt es diesen nicht, fahren Sie auf Ihrer Spur jeweils am äußeren Rand und halten genügend Abstand zum Vordermann. So können Polizei und Rettungskräfte im Zickzack-Kurs an Ihnen und den anderen Verkehrsteilnehmern vorbei zur Unfallstelle gelangen.

Wann wird die Rettungsgasse gebildet?

Entgegen dem Irrglauben, dass eine Rettungsgasse erst bei einem Stau gebildet werden muss oder wenn die Rettungsfahrzeuge im Rückspiegel zu sehen sind, ist diese bereits bei stockendem Verkehr vorgeschrieben. Stehen Sie nämlich erst einmal im Stau und es geht weder vor noch zurück, ist das Bilden einer Rettungsgasse so gut wie unmöglich – die Rettung könnte unnötig in die Länge gezogen werden.

Achten Sie also darauf, sich bereits im stockenden Verkehr an den jeweiligen Fahrbahnrand zu orientieren und ausreichend Abstand zum Vordermann zu wahren. So vermeiden Sie ein hektisches und mit hupen begleitetes Ausweichen, das weder Ihre Nerven schont, noch den Rettungskräften hilft, schnell zum Unfallort zu kommen.

Darf die Rettungsgasse selbst benutzt werden?

Selbstverständlich ist die Rettungsgasse – wie der Name schon verrät – nur für die Rettungskräfte und Hilfsfahrzeuge wie Abschleppdienste vorgesehen. Leider missachten Auto- und Motorradfahrer oftmals diese Vorschrift und blockieren die Gasse, indem sie den Einsatzkräften hinterherfahren, um schneller an ihrem Ziel anzukommen. Bedenken Sie: Nur weil ein Rettungsfahrzeug bereits an Ihnen vorbeigefahren ist, heißt das nicht, dass keine weiteren mehr folgen. Die Rettungsgasse muss daher so lange Bestand haben und freigehalten werden, bis Sie die Unfallstelle passieren oder die Polizei Ihnen das entsprechende Signal gibt.

Was kostet ein Vergehen?

Im Mai 2017 wurden die Bußgelder für ein Vergehen im Zusammenhang mit der Rettungsgasse drastisch erhöht. Grund dafür waren einige Fälle, bei denen die Rettung von Unfallopfern durch uneinsichtiges und falsches Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer behindert wurde. Falls Sie im stockenden Verkehr auf einer Autobahn oder einer anderen Straße außerorts keine Rettungsgasse bilden, wird ein Bußgeld von 200 Euro fällig – zwei Punkte wandern zusätzlich in Ihr Verkehrsregister in Flensburg. Behindern Sie darüber hinaus die Einsatzkräfte und es kommt sogar zur Sachbeschädigung, werden Sie mit 320 Euro zur Kasse gebeten. Zu den Punkten in Flensburg gesellt sich in diesem Fall noch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.

Im Ausland werden bei einem Vergehen zum Teil noch härtere Bußgelder verhängt. Behindern Sie beispielsweise in Österreich die Rettungskräfte, indem Sie die Rettungsgasse nicht richtig bilden, kann Sie das bis zu 2180 Euro kosten.

Rettungsgasse richtig bilden – jetzt wissen Sie Bescheid!

Nun kann nichts mehr schiefgehen! Sie wissen jetzt genau, wie Sie eine korrekte und einwandfreie Rettungsgasse bilden. Achtung: Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, erkundigen Sie sich unbedingt über die dortige Vorgehensweise beim Bilden einer Rettungsgasse. Sich dieses Wissen anzueignen, schadet Ihnen in keinem Fall – ganz im Gegenteil: Sie können dazu beitragen, Leben zu retten!